AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der XSTAFF GmbH

Präambel

XSTAFF verhandelt und realisiert fortlaufend im Interesse seiner Kooperationspartner Rahmenverträge mit seinen Netzwerkpartnern. Zu diesem Zweck betreibt XSTAFF eine Einkaufskooperation und bündelt dadurch Geschäftstätigkeiten und Vertriebsmaßnahmen ihrer Kooperationspartner. Ziel von XSTAFF ist es, bestmögliche Marktkonditionen im Bereich Seefrachten FE – NCMP zu erzielen und damit für ihre Netzwerkpartner dauerhaft Kosten zu senken.

Hierzu erbringt XSTAFF organisatorische und beratende Dienstleistungen u. a. im Zusammenhang mit der Koordination, Vorbereitung und Optimierung der Beauftragung von Transportkontingenten durch den Netzwerkpartner an die einzelnen Kooperationspartner.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsverbindungen und Rechtsgeschäfte zwischen der XSTAFF GmbH (nachfolgend: XSTAFF) und ihren Netzwerkpartnern i.S.d. Ziffer 2.1 sowie ihren Mehrwertdienstleistern i.S.d. Ziffer 2.4 (nachfolgend werden Netzwerkpartner, Mehrwertdienstleister und Buchungsagent gemeinschaftlich auch „Vertragspartner“ genannt). Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge oder Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

1.2 Soweit der Vertragspartner ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, wird deren Geltung ausdrücklich widersprochen. AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Bestandteil eines Vertrages mit XSTAFF, wenn der Vertragspartner in seinen Angeboten oder Auftragsbestätigungen darauf verweist. Diese AGB finden auch Anwendung auf alle künftigen Geschäfte mit XSTAFF, auch wenn diese nicht nochmals explizit vereinbart werden. Die Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Bedingung für das Zustandekommen von Verträgen mit XSTAFF.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Netzwerkpartner ist die Vertragspartei, die als Mitglied des XSTAFF-Einkaufsnetzwerks einen Dienstleister oder Mehrwertdienstleister mit der Durchführung von Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette beauftragen kann.

2.2 Buchungsagent ist eine von XSTAFF im Ausland nominiertes (Speditions-) unternehmen, welches im Auftrag des Netzwerkpartners die Organisation und Abwicklung von dessen internationalen See- und Luftfrachttransporten vom Abgangs(flug)hafen bis zum Löschhafen / Zielflughafen organisiert.

2.3 Ferner gehören dem Netzwerk von XSTAFF Empfangsspediteure im Inland an, die im direkten Auftrag des Netzwerkpartners die Freistellung und Abrechnung von internationalen See- und Luft- frachttransporten im Löschhafen / Zielflughafen organisieren.

2.4 Mehrwertdienstleister ist die Vertragspartei, die aufgrund eines Rahmenvertrags mit XSTAFF verbunden ist und ihre Dienstleistungen jeglicher Art dem Netzwerkpartner zur Verfügung stellt. Hierzu gehören u.a. Versicherungsmakler, Berater, KEP—Dienstleister, Lagerhalter etc. Aufträge erteilt der Netzwerkpartner direkt an den Mehrwertdienstleister. Keine Mehrwertdienstleister sind Reedereien, Luftfrachtgesellschaften, Eisenbahnunternehmen und Empfangsspediteure. Diese Unternehmen werden von dem Buchungsagenten sorgfältig unter Berücksichtigung der Wünsche der Netzwerkpartner beauftragt.

3. Vertragsschluss

Beauftragungen einzelner Leistungen seitens des Netzwerkpartners erfolgen ausschließlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen Netzwerkpartner und dem an der Transportorganisation beteiligten Buchungsagenten, Mehrwertdienstleister und Empfangsspediteur. Speditionsaufgaben, Organisation oder eigene Durchführung von Logistikleistungen werden von XSTAFF nicht übernommen.

Der Vertragsschluss bezüglich der jeweiligen Leistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Netzwerkpartner und dem von ihm ausgewählten Mehrwertdienstleister, dessen Leistungen von XSTAFF lediglich vermittelt werden.

4. Leistungsinhalt

4.1 XSTAFF gibt Unternehmen die Möglichkeit, dem von XSTAFF gegründeten Einkaufsnetzwerk beizutreten und dadurch Netzwerkpartner zu werden. Der Netzwerkpartner ist berechtigt, die von den Buchungsagenten und Mehrwertdienstleistern angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. XSTAFF gibt den Buchungsagenten und Mehrwertdienstleistern wiederum die Möglichkeit, den Netzwerkpartnern ihre Dienstleistungen anzubieten. XSTAFF nimmt im Hinblick auf die Verhandlung der Konditionen mit den Buchungsagenten und Mehrwertdienstleistern in sorgfältiger Art und Weise die Interessen des Netzwerkpartners wahr.

4.2 Der Netzwerkpartner bevollmächtigt XSTAFF, für die von ihm gegenüber XSTAFF angefragten Leistungen, Angebote bei Buchungsagenten und Mehrwertdienstleistern einzuholen und diese/n dem Netzwerkpartner vorzustellen.

4.3 Die von XSTAFF dem Netzwerkpartner mitgeteilten bzw. abrufbaren freibleibenden Konditionen der Unternehmen gem. Ziff. 2.2 bilden lediglich einen Anhaltspunkt für die aktuellen Konditionen. Sie gelten jeweils bis zur Mitteilung neuer Konditionen als Orientierungsgrundlage für eine Auftragserteilung durch den Netzwerkpartner. XSTAFF bemüht sich, den Netzwerkpartner nach Möglichkeit kurzfristig über Veränderungen der Konditionen zu unterrichten. Aufgrund der üblichen Schwankungen auf den schnelllebigen Märkten kann der Netzwerkpartner aus einer unterbliebenen Unterrichtung über eine Änderung der Konditionen keine Rechte gegen XSTAFF oder den genannten Unternehmen her- leiten.

4.4. XSTAFF betreibt ferner eine Internetplattform unter www.x-staff.de auf welcher dem Netzwerkpartner über einen Kunden-Login eine Übersicht über die aktuellen Frachtraten sowie weitere Informationen über die ETA-Zeiten der Schiffe und die zur Buchung verfügbaren Schiffe zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche dort abrufbaren Informationen erhält XSTAFF selbst von denen an das Netzwerk angeschlossenen Buchungsagenten und Mehrwertdienstleistern, so dass XSTAFF für die Richtigkeit der dort zur Verfügung gestellten Daten keine Gewähr übernimmt.

5. Aufgaben von XSTAFF

5.1 XSTAFF ist verpflichtet, bei der Geschäftsbesorgung für die Netzwerkpartner die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen.

5.2 XSTAFF ist verpflichtet, die Mehrwertdienstleister sorgfältig auszusuchen und dem Netzwerkpartner auf Wunsch auch andere Mehrwertdienstleister – auch für die gleiche angefragte Leistung – vorzustellen. XSTAFF unterstützt die Mehrwertdienstleister durch Bereitstellung der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Durchführung der von den Netzwerkpartnern erteilten Aufträge. XSTAFF führt regelmäßig Qualitätskontrollen bzgl. der Mehrwertdienstleister durch Einholung einer Beurteilung bei den Netzwerkpartnern durch. Die eigentliche Auswahl des Mehrwertdienstleisters und der Vertragsschluss erfolgen ausschließlich durch den Netzwerkpartner. XSTAFF ist im Falle der Be- auftragung logistischer Dienstleistungen kein Glied der Logistikkette.

5.3 XSTAFF unterstützt den Netzwerkpartner bei Beschwerden im Hinblick auf die Durchführung der vermittelten Aufträge.

6. Pflichten des Netzwerkpartners

6.1 Der Netzwerkpartner hat seinen voraussichtlichen Bedarf an Leistungen jeweils ein Jahr im Voraus bekannt zu geben. Im Falle einer beabsichtigten konkreten Einzelauftragserteilung hat der Netzwerkpartner XSTAFF mit sämtlichen Informationen zu versorgen, die für die Vermittlung eines oder mehrerer Mehrwertdienstleister erforderlich sind. Der Netzwerkpartner versorgt XSTAFF auf Verlangen jederzeit und unverzüglich mit aussagekräftigen und detaillierten Informationen über den Umfang der Beauftragung von Mehrwertdienstleistern. Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, XSTAFF Einwände oder Unregelmäßigkeiten, die im Rechtsverhältnis mit dem Mehrwertdienstleister entstanden sind, unverzüglich anzuzeigen und diese zu dokumentieren. Der Netzwerkpartner teilt XSTAFF unverzüglich mit, wenn die eingeschalteten Abrechnungsstellen Konditionen/Kosten geltend macht, die mit XSTAFF nicht vereinbart worden sind.

6.2 Im internationalen Transportbereich sind Aufträge ausschließlich über den von XSTAFF nominierten Buchungsagenten zu tätigen.

6.3 Der Netzwerkpartner versorgt XSTAFF jeweils bis zum 30.11. eines Jahres mit dem erwarteten Mindestauftragsvolumen seines Unternehmens bezüglich der Mehrwertdienstleister für das kommende Jahr. Auf Basis der Mindestauftragsvolumina werden die Konditionen mit den Mehrwertdienstleis- tern ausgehandelt. Bei Nichterreichen des Mindestauftragsvolumens verpflichtet sich der Netzwerkpartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der verhandelten Buchungskommission pro fehlen- der TEU. Wird das Mindestauftragsvolumen verfehlt, steht XSTAFF das Recht zur fristlosen Kündi- gung zu.

7. Information durch Mehrwertdienstleisters

Der Netzwerkpartner bevollmächtigt bereits jetzt XSTAFF im Namen des Netzwerkpartners bei den durch den Netzwerkpartner beauftragten Mehrwertdienstleistern jederzeit und unverzüglich aussagekräftige und detaillierte Informationen bezüglich der für die Netzwerkpartner durchgeführten Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Umfang und erzieltem Umsatz, anzufordern. Der Mehrwert- dienstleister hält sämtliche Informationen zur Durchführung der Aufträge des Netzwerkpartners für XSTAFF bereit und übermittelt sie auf Abruf unverzüglich an XSTAFF. Der Mehrwertdienstleister verpflichtet sich zur Auskunftserteilung über den Stand der Auftragsdurchführung gegenüber XSTAFF innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Aufforderung.

8. Auftragsabwicklung

8.1 Die Buchung von internationalen Transporten auf See / Luft / Schiene erfolgt direkt – ohne Beteiligung von XSTAFF – zwischen dem Netzwerkpartner und dem Buchungsagenten.

8.2 XSTAFF leitet die Anfrage des Netzwerkpartners an die Mehrwertdienstleister weiter. Diese unterbreiten dem Netzwerkpartner auf Basis des angefragten Bedarfs ein verbindliches, schriftliches Angebot und übersenden dieses an XSTAFF. XSTAFF leitet das/die Angebot/e des/r Mehrwertdienstleister/s an den Netzwerkpartner weiter. Dieser wählt das für ihn passende Angebot aus und beauftragt den Mehrwertdienstleister im eigenen Namen und auf eigene Kosten unmittelbar. Der Vertragsschluss im Hinblick auf die entsprechenden Leistungen erfolgt in jedem Fall direkt zwischen dem Netzwerkpartner und dem eingeschalteten Mehrwertdienstleister.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1. Für die Vermittlung von Aufträgen der Netzwerkpartner erhält XSTAFF vom Mehrwertdienstleister bzw. Netzwerkpartner eine Vergütung nach Vereinbarung.

9.2 Die für die vom Netzwerkpartner an den Buchungsagenten und die Mehrwertdienstleister erteilten Aufträge werden nach den darin vereinbarten Konditionen abgerechnet. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt für die vom Buchungsagenten beauftragten Unternehmen und die beauftragten Mehrwertdienstleister regelmäßig durch den Empfangsspediteur oder aber unmittelbar zwischen dem Netzwerkpartner und dessen Vertragspartner an den Netzwerkpartner direkt.

10. Haftung

10.1 Die Haftung von XSTAFF, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für alle Schäden, die dem Netzwerkpartner aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, wird für den Fall der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.2 Darüber hinaus schließen die Vertragspartner und XSTAFF außerdem eine Haftung für sog. mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, vergebliche finanzielle Aufwendungen, Produktions- stillstände, Betriebsunterbrechungen etc., auch für den Fall der groben Fahrlässigkeit gegenseitig aus.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei vorsätzlicher und vorbehaltlich vorstehender Ziffer 10.2 bei grob fahrlässiger Schadensverursachung. Ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder einer Kardinalpflichtverletzung. Für eine Verletzung letzterer wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss üblicherweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 XSTAFF haftet nicht für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsverhältnissen zwischen dem Netzwerkpartner und dem jeweiligen Buchungsagenten, Mehrwertdienstleister oder Empfangsspediteur entstehen.

10.5 XSTAFF haftet nicht für Schäden, die dem Netzwerkpartner durch fehlerhafte Informationen Dritter entstehen, welche dem Netzwerkpartner auf den Internetseiten in vorstehender Ziffer 4 dieser AGB von XSTAFF über einen Hyperlink zur Verfügung gestellt werden, so auch für die Informationen, die über eingebundene Sendungsverfolgungssysteme Dritter (track and trace) zur Verfügung gestellt werden.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche – auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind – Daten und Informationen sowie die seitens XSTAFF mitgeteilten Konditionen und Raten streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Vertragszweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, die diese zur Erfüllung vertraglicher Pflichten benötigen. Dritte in diesem Sinne sind jeweils auch die Mehrwertdienstleister und Netz- werkpartner untereinander sowie deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen.

11.2 Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Daten und Informationen allgemein bekannt sind oder werden, wenn sie der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Beschränkungen bekannt gemacht werden oder die empfangende Partei nachweisen kann, dass ihr diese bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages bekannt waren oder sie diese besessen hat.

11.3 Diese Vertraulichkeitsabrede gilt für die gesamte Vertragsdauer sowie in der vorvertraglichen Verhandlungsphase seit Zurverfügungstellung dieser AGB. Eine hierüber geschlossene Individualabrede hat Vorrang. Nach Vertragsbeendigung gilt diese Vertraulichkeitsabrede für weitere zwei Jahre.

11.4 Für jeden Fall des Verstoßes gegen Ziffer 10.1 dieser AGB verpflichtet sich der Vertragspartner von XSTAFF zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00. Weitergehende Scha- densersatzansprüche von XSTAFF bleiben unberührt.

12. Elektronischer Datenaustausch

12.1 Jede Partei ist berechtigt, Erklärungen und Mitteilungen auf elektronischem Wege zu erstellen, zu übermitteln und auszutauschen (elektronischer Datenaustausch), sofern die übermittelnde Partei er- kennbar ist und in diesen Bedingungen keine andere Form vorgeschrieben ist. Die übermittelnde Partei trägt die Gefahr für den Verlust und die Richtigkeit der übermittelten Daten.

12.2 Jede Partei ist verpflichtet, die üblichen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um den elektronischen Datenaustausch vor dem Zugriff Dritter zu schützen sowie der Veränderung, dem Verlust oder der Zerstörung elektronisch übermittelter Daten vorzubeugen.

12.3 Für den Empfang von Informationen, Erklärungen und Anfragen für die Vertragsabwicklung bestimmt jede Partei eine oder mehrere Kontaktpersonen und teilt Namen und Kontaktadressen der anderen Partei mit. Bestimmt eine Partei keine Kontaktperson, gilt diejenige Person als Kontaktper- son, die den Vertrag für die Partei geschlossen hat oder – mangels Vertragsschluss – den Kontakt aufnahm.

12.4 Elektronisch oder digital erstellte Urkunden stehen schriftlichen Urkunden gleich.

13. Kundenschutz

13.1 Zwischen den Mehrwertdienstleistern und XSTAFF wird Kundenschutz für sämtliche bestehen- den Netzwerkpartner vereinbart. Er bezieht sich:

  • Sachlich auf die Leistungen, die XSTAFF für einen Netzwerkpartner angefragt hat.
  • Räumlich auf die Gebiete, in denen die XSTAFF für einen Netzwerkpartner angefragte Leistungen zu erbringen sind.
  • Der Kundenschutz ist zeitlich begrenzt auf 2 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit. Sollte diese kürzer gewesen sein, auf die Zeit der Zusammenarbeit

13.2 Während der Dauer des Kundenschutzes ist dem Mehrwertdienstleister die unmittelbare oder mittelbare Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Netzwerkpartner und dessen Beratern zum Zwecke eines Vertragsschlusses untersagt, es sei denn, es liegt das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der XSTAFF vor.

13.3 Jede Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Ziffer verpflichtet den Mehrwertdienstleister zur Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes, dessen Höhe im Streitfall durch das zuständige Landgericht nach billigem Ermessen festgelegt wird.

14. Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres möglich, die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kündigung muss mittels eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

15. Sonstiges, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mails genügen der Schriftform nicht.

15.2. Diese AGB beinhalten alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Spezifizierungen werden schriftlich, aber nicht mündlich getroffen.

15.3 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Düsseldorf, soweit gesetzlich ein anderer oder weiterer Gerichtsstand nicht zwingend vorgesehen ist.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, so werden die Parteien diese Lücke durch eine solche Vereinbarung schließen, die sie getroffen hätten, wenn sie das Bestehen der Lücke vor Vertragsschluss festgestellt hätten.

Stand: 22.06.2017